Die vorerwähnte Benachrichtigungspflicht wegen Ueberschuldung gilt für folgende Gesellschaften:
- Aktiengesellschaft
- Kommanditaktiengesellschaft
- GmbH
- Genossenschaft.
Weitere Informationen zu Überschuldung und Insolvenzerklärung
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- Überschuldungsanzeige | ueberschuldungsanzeige.ch
- Insolvenzerklärung | insolvenzerklaerung.ch